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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20   

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https://dejure.org/2021,3429
OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20 (https://dejure.org/2021,3429)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2021 - 4 L 116/20 (https://dejure.org/2021,3429)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 4 L 116/20 (https://dejure.org/2021,3429)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20
    Da der Gesetzgeber generell nicht verpflichtet ist, die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung zur Erfüllung seiner Aufgaben zu wählen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 -1 BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13 -, BVerfGE 137, 34 ), kann für die Auslegung einer Norm grundsätzlich nicht maßgeblich sein, was der Gesetzgeber nach der Meinung eines Rechtsanwenders bei Berücksichtigung aller denkbaren Anwendungsfälle vernünftigerweise gewollt haben sollte.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände darlegt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung (im Ergebnis) unrichtig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 2.20

    Revisionszulassung; Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20
    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Revisionszulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2020 (Az. 5 B 2/20) und ein beigefügtes Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. September 2020 das Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 AFBG voneinander abgrenzt und ausführt, vorliegend sei die Ermächtigungsgrundlage des § 16 Abs. 3 AFBG einschlägig, erschließt sich die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils nicht.
  • VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946

    Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG

    Dabei ist auf die Dauer der Gesamtmaßnahme abzustellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 - juris).

    Dabei ist es im Ergebnis unerheblich, dass der Kläger nach seinem ersten Warnhinweise gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. nach Unterschreiten der Teilnahmequote im ersten Maßnahmeabschnitt zumindest bis zu seinem Abbruch die Teilnahmequote noch erfüllt hat, denn § 16 Abs. 3 wie auch § 16 Abs. 4 AFBG a.F. stellen für die Aufhebung des Bewilligungsbescheids und die Erstattungspflicht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin ausdrücklich darauf ab, ob die regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme bis zu ihrem Ende noch erreicht werden kann (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 - juris Rn. 6).

  • VG Bayreuth, 28.06.2021 - B 8 K 20.402

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufhebung der Bewilligung, Rückforderung der

    Die Frage, ob die besonderen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 AFGB im Falle der Vorlage eines ersten defizitären Teilnahmenachweises während der Maßnahme stets zu beachten sind, kann dahinstehen, da der Beklagte seiner Hinweispflicht nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG in ausreichendem Maße nachgekommen ist (anders im zu entscheidenden Fall des VG Gelsenkirchen, U.v. 29.05.2019 - 15 K 10704/17 - juris Rn. 21 ff.; das die Rechtswidrigkeit der Rückforderung auf einen nicht erfolgten "Warnschuss" der Behörde stützte; vgl. dazu BVerwG, B.v. 08.04.2020 - 5 B 2.20 - juris; s.a. OVG Magdeburg, B.v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 - juris):.
  • VG Hannover, 22.04.2022 - 3 A 1197/21

    Förderungshöchstdauer; Gesamtmaßnahme; konkludente Verlängerung der

    Dies folgt zunächst daraus, dass der Wortlaut des § 16 Abs. 3 AFGB auf den Begriff "Maßnahme" abstellt, womit auch bei mehreren Maßnahmeabschnitten die Gesamtmaßnahme bezeichnet ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 , juris Rn. 6, auch unter Hinweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs).
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